Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung richten sich nach therapeutischem Aufwand und werden im Erstgespräch ausführlich mit Ihnen besprochen. 

 

Der derzeitige Stundensatz für Selbstzahler liegt bei 90 € bzw. je angefangene Viertelstunde 22,50€.

Die Anti-Raucher-Pakete werden mit 299 € berechnet, die Blutegelbehandlung mit 129 € (inkl. 3 Egel und Verbandmaterial).

 

Bei den angebotenen Massagen beläuft sich der Stundensatz auf 70 € bzw. je angefangene Viertelstunde 17,50 €.

 

Die Behandlungs- und eventuell zzgl. anfallenden Materialkosten sind bei mir nach jedem Termin mit EC-Karte zu begleichen.

 

Patienten mit privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfe-Berechtigte werden nach den Grundsätzen des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet.

 

Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung oder Quittung über die jeweilige Behandlung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. Bitte klären Sie die Erstattungsmöglichkeiten im Vorfeld.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel diese Kosten nicht. 

 

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung Ihrer Steuererklärung beizulegen (Außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Sonderausgaben; § 33 EStG). Fragen Sie hier bitte bei Ihrem/r Steuerberater/-in oder beim Finanzamt nach.

Es besteht für Sie außerdem die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten vertragsgemäß (Höchstbeträge pro Leistung/Jahr) übernimmt. 


Was sind durchaus die Vorteile von Selbstzahlern bei einem Heilpraktiker?

  • Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden) grundsätzlich anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
  • Es sind keine Anträge und Genehmigungen notwendig.
  • Es können Verfahren angewendet werden, die weit über die normalen Kassenleistungen hinausgehen.
  • Termine sind häufig ohne lange Wartezeiten nach Dringlichkeit möglich und flexibel einzurichten.

Wann übernehmen gesetzliche Krankenkassen Behandlungskosten eines Heilpraktikers, vor allem im Bereich der Psychotherapie?

  • Eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt nur im Ausnahmefall. Diese Ausnahmefälle regelt das Sozialgesetzbuch. Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, wenn kein Therapeut nach Psychotherapeutengesetz einen freien Therapieplatz zur Verfügung stellen kann, dies aber dringend geboten ist.


Soziales Honorar
 

Ich bin der Meinung, dass alternative Gesundheitsfürsorge für jeden bezahlbar sein sollte, daher beteilige ich mich an dem Projekt "soziales Honorar".

Das soziale Honorar orientiert sich an den Lebensumständen und finanziellen Möglichkeiten meiner Patienten und errechnet sich daher individuell. Ich bin gerne bereit Menschen mit niedrigerem Einkommen eine Ermäßigung auf mein übliches Honorar zu geben. Dies betrifft Geringverdiener, Arbeitssuchende, Auszubildende, Studenten, Rentner usw.

Natürlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht gemäß §203 StGB.

Als Nachweise gelten zum Beispiel:
• Bürgergeld - Bescheid
• Tafel-Ausweis
• Rentenbescheid
• Schüler- und Studentenausweis

Bei entsprechendem Nachweis, gewähre ich einen Nachlass auf die regulären Kosten.
Gerne können wir über ihr persönliches Angebot sprechen.
Bitte informieren Sie mich schon bei der Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem Sozialen Honorar, damit wir Fragen zu den Voraussetzungen und den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen direkt klären können.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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